Streit um Urheberrechte
Gema klagt gegen KI-Unternehmen Suno wegen unlizenzierter Musikproduktion

| Redaktion 
| 21.01.2025

Die Gema zieht vor Gericht, um die Rechte ihrer Mitglieder zu schützen. Ein KI-Tool des US-Unternehmens Suno steht unter Verdacht, geschützte Songs als Vorlage zu nutzen – ohne die Urheber zu vergüten.

Der deutsche Musikrechteverwerter Gema hat beim Landgericht München I Klage gegen das US-Unternehmen Suno eingereicht. Der Vorwurf: Suno soll geschützte Songs ohne Genehmigung und Vergütung verwendet haben, um mit Hilfe eines KI-Tools neue Musikstücke zu erstellen.

"Das Repertoire der Gema wurde systematisch für das Training ihres Musiktools genutzt und dieses nun kommerziell verwertet, ohne die Urheberinnen und Urheber der Werke finanziell zu beteiligen", erklärte die Gema. Die generierten Inhalte seien Originalsongs wie "Atemlos", "Daddy Cool", "Mambo No. 5" oder "Cheri Cheri Lady" "zum Verwechseln ähnlich", so der Musikrechteverwerter weiter.

Mit ihrem Vorstoß möchte die Gema nicht nur ihre Mitglieder schützen, sondern auch eine breitere Diskussion über die Grenzen der KI-Nutzung im kreativen Bereich anstoßen.

Gema fordert faire Vergütung

Die Gema vertritt in Deutschland die Rechte von rund 95.000 Mitgliedern, darunter Komponisten, Textdichter und Musikverlage. Zusätzlich repräsentiert sie die Werke von über zwei Millionen Rechteinhabern weltweit. Der Schutz dieser kreativen Köpfe ist für die Gema eine Grundsatzfrage.

"KI-Anbieter wie Suno Inc. nutzen die Werke unserer Mitglieder ohne deren Zustimmung und profitieren finanziell davon", kritisiert Gema-Chef Tobias Holzmüller. "Gleichzeitig konkurriert der so generierte Output mit den von Menschen geschaffenen Werken und entzieht ihnen die wirtschaftliche Grundlage."

Bereits im November 2024 hatte die Gema OpenAI, die Entwickler von ChatGPT, verklagt. Damals ging es um die Nutzung von Songtexten, nun steht die Musik selbst im Fokus, so laut eines Berichts des Handelsblatts.

Ein richtungsweisender Prozess

Die Klage gegen Suno ist Teil eines umfassenderen Konzepts, erklärte die Gema. Ziel sei ein "fairer Umgang mit den Urheberinnen und Urhebern und deren Vergütung". Der Fall könnte als Präzedenzfall für den Umgang mit KI-generierter Musik in der Branche gelten.

"Unsere Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass innovative Technologien im Einklang mit den Rechten der Urheber eingesetzt werden", betonte Holzmüller.

Das Urteil könnte nicht nur für die Musikindustrie, sondern auch für andere kreative Branchen wegweisend sein.

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