Langlebigere Haushaltsgeräte
Europa regelt das Recht auf Reparatur

Dienstag hat das Europäische Parlament die Richtlinie über das sogenannte Recht auf Reparatur mit deutlicher Mehrheit angenommen. Es soll sowohl Verbraucher als auch Hersteller zu langlebigeren Geräten motivieren und so viele Millionen Tonnen an Abfall und CO2-Ausstoß vermeiden.

Die Waschmaschine oder auch das Smartphone geben den Geist auf und schnell erweist sich, dass ein neues Gerät unterm Strich sinnvoller als eine Reparatur ist. Zumindest für den Endverbraucher - denn bekanntlich wird die Rechnung letztlich immer irgendwo bezahlt: Die vorzeitige Entsorgung von Konsumgütern, die grundsätzlich noch brauchbar wären, beschert der Europäischen Union eine jährliche CO2-Belastung von 261 Millionen Tonnen. Immerhin 30 Millionen Tonnen an Ressourcen werden unnötigerweise aufgewendet, während 35 Millionen Tonnen Abfall entstehen.

Und auch, ob Verbraucher durch den Verzicht auf Reparaturen zugunsten modernerer Neuware wirklich einen guten Deal machen, stellen die vom Europäischen Parlament vorgelegten Zahlen in Frage: Demnach sollen Endkonsumenten dadurch jährliche Verluste in Höhe von etwa zwölf Milliarden Euro entstehen.

Beinahe Einstimmigkeit im Parlament

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat das Europäische Parlament am Dienstag die Richtlinie über das sogenannte Recht auf Reparatur angenommen. Die Vorschriften konkretisieren die Reparaturpflichten für Hersteller und schaffen Anreize für Verbraucher, ihre Produkte reparieren zu lassen, um deren Lebensdauer zu verlängern und umweltschädigenden Ressourcenverbrauch zu minimieren.

Mit 584 Pro- und lediglich drei Gegenstimmen (14 Enthaltungen) wurden die Pläne mit großer Mehrheit abgesegnet. Nächster Schritt ist die förmliche Billigung der Richtlinie durch den Rat sowie ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union. Danach beginnt für EU-Mitgliedstaaten eine Frist von zwei Jahren, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Die neuen Vorschriften nehmen Hersteller in die Pflicht, "rechtzeitig und kostengünstig Reparaturen durchführen und die Verbraucherschaft über ihr Recht auf Reparatur [zu] informieren". Ein Anreiz zur Reparatur soll zudem dadurch geschaffen werden, dass sich der Haftungszeitraum für ein innerhalb der Gewährleistungszeit wiederhergestelltes Gerät um ein Jahr verlängert.

Strengere Verpflichtungen für Hersteller

Darüber hinaus müssen Hersteller gängige Haushaltsprodukte wie "Waschmaschinen, Staubsauger und sogar Smartphones" selbst nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung reparieren, sofern dies nach EU-Recht technisch machbar ist. Das Europäische Parlament weist darauf hin, dass sich die Liste der inbegriffenen Produktkategorien in der Zukunft noch erweitern könnte.

Ferner sind Hersteller dazu verpflichtet, Ersatzteile und Werkzeuge zu angemessenen Preisen anzubieten. Gleichzeitig dürfen sie "keine Vertragsklauseln, Hardware oder Software einsetzen, um die Reparatur zu erschweren" und ebenso wenig "die Verwendung gebrauchter oder mit 3D-Druckern hergestellter Ersatzteile durch unabhängige Reparaturbetriebe behindern". Reparaturverweigerung aus rein wirtschaftlichen Gründen oder weil ein anderer Betrieb bereits am Gerät gearbeitet hat, sind fortan ebenfalls unzulässig.

Um die fachgerechte Instandsetzung erschwinglicher zu gestalten, "muss jeder Mitgliedstaat [der EU] Reparaturen mit mindestens einer Maßnahme fördern", wobei Gutscheine, Förderungen, Informationskampagnen, Reparaturkurse oder die Unterstützung von lokalen Reparaturräumen als Beispiel genannt werden.

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