Berliner Wohnungsmarkt
Vergesellschaftung: Grupp warnt vor Enteignungen

| Redaktion 
| 22.09.2026

Die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne sorgt nach der Berliner Wahl erneut für eine wirtschaftspolitische Debatte. Die Linke hält an ihrem Ziel fest, große private Wohnungsbestände in Gemeineigentum zu überführen. Unternehmer Wolfgang Grupp warnt dagegen vor Eingriffen in privates Eigentum. Auch Vertreter der Wirtschaft melden sich nach der Wahl zu Wort.

Im Mittelpunkt steht eine Frage, die Berlin bereits seit Jahren beschäftigt: Soll das Land große private Wohnungsbestände vergesellschaften, um dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu sichern und Mieter mehr Einfluss zu geben? Die Linke sieht darin ein geeignetes Instrument. Kritiker verweisen dagegen auf Eigentumsrechte, Investitionen und den weiterhin notwendigen Wohnungsneubau.

Linke setzt auf Vergesellschaftung

Die Linken-Politikerin Elif Eralp hatte sich im Wahlkampf ausdrücklich für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne ausgesprochen. "Deswegen stehen wir zu 100% hinter der Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne“, erklärte sie in einem Beitrag in sozialen Medien.

Eralp nennt dabei unter anderem Vonovia, Deutsche Wohnen und Adler. Sie argumentiert, dass bei großen, teils börsennotierten Wohnungskonzernen wirtschaftliche Interessen eine zentrale Rolle spielen. Die Linke will große Wohnungsbestände deshalb einer renditeorientierten Bewirtschaftung entziehen.

Dabei geht es nach Eralps Darstellung nicht allein um die Höhe der Wohnungsmieten. Bewohner sollen auch mehr Einfluss auf Modernisierungen und Entscheidungen in ihrem Wohnumfeld erhalten.

Die Forderung betrifft nach ihrer Darstellung zudem Gewerbeflächen in entsprechenden Gebäuden. Kleine Geschäfte, Cafés oder Werkstätten könnten damit ebenfalls von einer gemeinwirtschaftlichen Bewirtschaftung erfasst werden. Eralp verbindet dies mit dem Ziel, gewachsene Strukturen in den Berliner Kiezen zu erhalten.

Grupp warnt vor Eingriffen ins Eigentum

Wolfgang Grupp, langjähriger Chef des Textilunternehmens Trigema, widerspricht diesem Ansatz. Gegenüber Bild kritisierte er die Forderung nach einer Vergesellschaftung großer Wohnungsgesellschaften.

"Wohnungsunternehmen einfach zu enteignen, kann nicht sein. In einer Marktwirtschaft kann man niemanden enteignen, nur weil sein Unternehmen gut läuft", sagte Grupp dem Bericht zufolge.

Seine Kritik verbindet der Unternehmer allerdings mit Forderungen an die Immobilienwirtschaft. Große Wohnungsgesellschaften müssten aus seiner Sicht Verantwortung für ihr Handeln übernehmen. "Die müssen geradestehen für das, was sie tun", wird Grupp von Bild zitiert.

Auch die Entwicklung der Kosten sieht er kritisch: "Beim Wohnungsbau und bei den Mieten kann nicht alles immer teurer werden. Es muss gerecht sein."

Damit unterscheidet Grupp zwischen der Frage steigender Wohnkosten und dem von der Linken vorgeschlagenen Instrument. Während er Handlungsbedarf bei Kosten und unternehmerischer Verantwortung sieht, lehnt er eine Vergesellschaftung als Lösung ab.

Vonovia widerspricht der Linken

Auch Vonovia weist den Vorstoß zurück. Vorstandschef Luka Mucic argumentiert laut Bild, eine Vergesellschaftung löse das zentrale Problem des knappen Wohnungsangebots nicht.

"Vergesellschaftung schafft keine einzige neue Wohnung", wird Mucic von der Zeitung zitiert. Stattdessen fordert der Konzern verlässliche Rahmenbedingungen.

Die Auseinandersetzung berührt damit eine grundsätzliche Frage der Wohnungspolitik. Die Linke will bestehende große Wohnungsbestände anders organisieren und dauerhaft dem renditeorientierten Markt entziehen. Vertreter der Immobilienwirtschaft stellen dagegen den Neubau und stabile Investitionsbedingungen in den Vordergrund.

Nach der Berliner Wahl melden sich auch weitere Wirtschaftsvertreter zu Wort. BDI-Hauptgeschäftsführerin Tanja Gönner und DIHK-Präsident Peter Adrian fordern laut Bild, wirtschaftliche Reformen trotz der Wahlergebnisse weiterzuverfolgen.

Auch Marie-Christine Ostermann, Präsidentin des Verbands DIE FAMILIENUNTERNEHMER, fordert die Bundesregierung nach den Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern auf, am Reformkurs festzuhalten. In ihrer Stellungnahme verweist sie unter anderem auf Sozialabgaben, Energiepolitik, Wettbewerbsfähigkeit und die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme.

Berliner Volksentscheid bereits 2021

Neu ist die Debatte um die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne nicht. Bereits am 26. September 2021 stimmten die Berliner beim Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ über einen Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs zur Vergesellschaftung ab.

57,6 Prozent der Teilnehmenden stimmten damals mit Ja, 39,8 Prozent mit Nein. Der Beschluss wurde damit angenommen.

Die Abstimmung selbst führte allerdings nicht unmittelbar zur Übertragung von Wohnungen. Der Berliner Senat wurde aufgefordert, alle Maßnahmen einzuleiten, die für eine Überführung entsprechender Immobilien in Gemeineigentum erforderlich wären.

Nach dem damaligen Beschluss sollten privatwirtschaftliche Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin erfasst werden. Ausgenommen waren unter anderem Unternehmen in öffentlichem Eigentum und Bestände in kollektivem Besitz der Mieter. Vorgesehen war eine gemeinwirtschaftliche, nicht profitorientierte Verwaltung. Mieter, Beschäftigte und Stadtgesellschaft sollten daran demokratisch beteiligt werden.

Eine vom Berliner Senat im März 2022 eingesetzte Expertenkommission untersuchte anschließend die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und mögliche rechtssichere Wege einer Vergesellschaftung. Ihren Abschlussbericht legte sie im Juni 2023 vor. Bei einzelnen Fragen gab es innerhalb der Kommission auch Sondervoten.

Andere Länder gehen andere Wege

Ein Blick ins Ausland zeigt, dass große kommunale, genossenschaftliche und gemeinnützige Wohnungsbestände international keine Besonderheit sind. Das bedeutet allerdings nicht, dass diese Modelle mit dem Berliner Vorhaben gleichgesetzt werden können.

Wien oder die Niederlande verfügen beispielsweise über bedeutende Wohnungsbestände außerhalb eines klassischen renditeorientierten Modells. Diese Strukturen entstanden jedoch über lange Zeit durch kommunalen und gemeinnützigen Wohnungsbau, entsprechende Trägerstrukturen sowie staatliche Förderung.

Die Berliner Diskussion unterscheidet sich davon in einem wesentlichen Punkt: Hier geht es um die mögliche nachträgliche Vergesellschaftung bereits bestehender Bestände großer privater Wohnungsunternehmen.

Damit bleibt die zentrale politische und wirtschaftliche Streitfrage bestehen. Die Linke verbindet die Vergesellschaftung mit dauerhaft bezahlbarem Wohnraum und größerer Mitbestimmung. Grupp und Vertreter der Immobilienwirtschaft lehnen einen solchen Eingriff in privates Eigentum ab und setzen andere Schwerpunkte.

Gleichzeitig zeigt Grupps Forderung nach mehr Verantwortung der Wohnungsgesellschaften, dass die Debatte nicht allein entlang der Frage "Vergesellschaftung oder nicht" verläuft. Auch die Entwicklung von Mieten, Baukosten und Wohnungsangebot bleibt Teil der Auseinandersetzung über die Zukunft des Berliner Wohnungsmarkts.

Eine 2026 veröffentlichte Studie des ifo Instituts kommt zu dem Ergebnis, dass wohnungspolitische Unsicherheit in Berlin mit geringerer Neubau- und Sanierungstätigkeit großer Anbieter verbunden war.

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