Side Hustle im Unternehmen
Wenn Mitarbeiter gründen: Chance für Führungskräfte oder Loyalitätsrisiko?

| Redaktion 
| 29.09.2026

Unternehmen fordern Eigeninitiative – doch wenn Angestellte ein eigenes Business starten, das sie abseits ihrer regulären Arbeitszeit in Beschlag nimmt, drohen Interessenkonflikte. Neue Daten zeigen Rekordzahlen bei Nebenerwerbsgründungen, was Arbeitgeber keinesfalls grundsätzlich als Ablenkung oder Zeichen von Unzufriedenheit werten sollten.

Mitarbeiter sollen Chancen erkennen, Verantwortung übernehmen und denken, als wäre es ihr eigenes Unternehmen. Soweit das Ideal. Interessant wird es, wenn sie diesen Anspruch nach Feierabend tatsächlich umsetzen: Mit einem Onlineshop, einer Beratung oder einer selbst entwickelten App.

Dann stellt sich für Vorgesetzte eine weniger bequeme Frage: Wie viel Unternehmergeist darf es sein, wenn er nicht dem eigenen Betrieb zugutekommt?

Unter dem Begriff Side Hustle werden verschiedene Formen des Nebenverdienstes zusammengefasst. Besonders spannend für Arbeitgeber ist die unternehmerische Variante: Beschäftigte bauen parallel zur Anstellung ein eigenes Geschäft auf. Sie bleiben Mitarbeiter – und werden zugleich ihre eigenen Chefs.

Gründen, ohne gleich zu kündigen

Dass die Selbstständigkeit nebenher an Bedeutung gewinnt, zeigt der KfW-Gründungsmonitor 2026. Im vergangenen Jahr starteten in Deutschland rund 483.000 Menschen im Nebenerwerb, nach 382.000 im Jahr 2024.

Damit entfielen erstmals 70 Prozent aller Gründungen auf den Nebenerwerb. Dieser umfasst allerdings auch Menschen ohne Hauptjob, etwa Studierende. Für den Blick in die Unternehmen ist deshalb eine weitere Zahl entscheidend: Sechs von zehn Nebenerwerbsgründern waren zuvor angestellt und behielten ihre Beschäftigung bei.

Nicht jedes dieser Projekte ist eine vorbereitete Kündigung. Nur 21 Prozent der Nebenerwerbsgründer des Jahres 2025 planten laut KfW, innerhalb eines Jahres in die volle Selbstständigkeit zu wechseln. Häufig geht es zunächst ums Geld: 40 Prozent nannten ein höheres beziehungsweise zusätzliches Einkommen als wichtigstes Gründungsmotiv. Andere wollen sich verwirklichen, unabhängiger werden oder eine Geschäftsidee ausprobieren.

Für Führungskräfte lohnt es sich, diese Motive auseinanderzuhalten. Wer am Wochenende selbst entworfene Möbel verkauft, muss mit seinem Hauptjob nicht unzufrieden sein. Wer sich hingegen ein zweites Standbein aufbaut, weil er im Unternehmen keine Entwicklungsmöglichkeiten sieht, gibt seinem Arbeitgeber durchaus Anlass für ein Gespräch.

Welche Vorteile Side Hustles für Arbeitgeber bieten

Ein Side Hustle kann Fähigkeiten fördern, die auch im Hauptjob nützlich sind. Wer eigene Kunden gewinnen muss, erlebt unmittelbar, ob ein Angebot überzeugt. Wer Preise kalkuliert, lernt den Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn. Und wer eine Reklamation selbst lösen muss, kann die Verantwortung nicht an die nächste Abteilung weiterreichen.

Daraus entsteht die Chance auf einen Perspektivwechsel: Beschäftigte verstehen wirtschaftliche Entscheidungen womöglich besser, weil sie ähnliche Fragen im Kleinen selbst beantworten müssen. Garantiert ist dieser Nutzen nicht. Aber ein eigenes Projekt pauschal als Ablenkung abzutun, wäre ebenso kurz gegriffen.

Der Konflikt beginnt dort, wo aus zusätzlicher Erfahrung eine zusätzliche Belastung wird. Wenn Kunden des Nebenbetriebs während der Arbeitszeit anrufen. Wenn Termine kollidieren. Oder wenn nach nächtlicher Arbeit am eigenen Geschäft die Konzentration im Hauptjob fehlt.

Arbeitsrecht: Wann Unternehmen Nebentätigkeiten verbieten dürfen

Rechtlich gehört die Freizeit nicht dem Unternehmen. "Grundsätzlich steht es jedem Mitarbeiter frei, sich neben seiner Haupttätigkeit selbstständig zu machen", schreibt die Fachanwältin für Arbeitsrecht Veronika Klein in einem Beitrag der IHK Reutlingen.

Ein Arbeitgeber darf eine solche Tätigkeit demnach nicht allein deshalb untersagen, weil sie ihm missfällt. Entscheidend sind seine berechtigten Interessen: Das eigene Geschäft darf insbesondere keine unzulässige Konkurrenz darstellen und die vertraglich geschuldete Arbeit nicht beeinträchtigen. Ob eine Nebentätigkeit angezeigt oder eine Zustimmung eingeholt werden muss, hängt unter anderem von den geltenden vertraglichen Regelungen ab.

Für die Zusammenarbeit ist damit vor allem Klarheit gefragt. Welche Leistungen bietet das Nebenunternehmen an? Gibt es Überschneidungen mit Kunden oder Geschäftsfeldern des Arbeitgebers? Wie bleiben Arbeitszeit, Daten und Betriebsmittel getrennt? Solche Fragen lassen sich besser vor dem ersten Konflikt besprechen.

Loyalität bedeutet nicht berufliche Exklusivität

Ein eigenes Geschäft ist noch kein Beleg für mangelnde Loyalität. Umgekehrt entbindet unternehmerischer Ehrgeiz niemanden von seinen Pflichten als Beschäftigter. Ein fairer Umgang muss beides berücksichtigen.

Für Führungskräfte wäre deshalb die produktivere Frage: Erfüllt jemand seine Aufgaben zuverlässig und hält die vereinbarten Grenzen ein? Oder entstehen konkrete Probleme? Wer ausschließlich auf die Existenz eines Nebenprojekts schaut, übersieht diesen Unterschied.

Und vielleicht lohnt noch eine zweite Frage: Warum entfaltet ein Mitarbeiter außerhalb des Unternehmens eine Initiative, die im Hauptjob kaum sichtbar wird? Manchmal liegt die Antwort in einer privaten Leidenschaft. Manchmal aber auch darin, dass eigene Ideen nach Feierabend mehr Raum bekommen als während der Arbeitszeit.

Nebenbei selbstständig – was vorher geklärt werden sollte

  • Vertrag prüfen: Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und gegebenenfalls Betriebsvereinbarungen können Anzeige- oder Zustimmungspflichten vorsehen.
  • Wettbewerb vermeiden: Überschneidungen mit dem Geschäft des Arbeitgebers frühzeitig klären. Direkte Konkurrenz kann eine Untersagung rechtfertigen.
  • Leistung sichern: Das Nebenunternehmen darf die Hauptbeschäftigung nicht beeinträchtigen. Überlastung wird auch dann zum Problem, wenn die zusätzliche Arbeit außerhalb der Bürozeiten stattfindet.
  • Arbeitszeit richtig einordnen: Bei mehreren Arbeitsverhältnissen werden Arbeitszeiten zusammengerechnet. Für eine tatsächlich selbstständige Nebentätigkeit gilt das Arbeitszeitgesetz dagegen grundsätzlich nicht unmittelbar.
  • Grenzen festhalten: Eine schriftliche Vereinbarung zu Tätigkeit und Umfang kann Missverständnissen vorbeugen. Bei wesentlichen Änderungen sollte erneut gesprochen werden.

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Nebenbei selbstständig – was vorher geklärt werden sollte

  • Vertrag prüfen: Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und gegebenenfalls Betriebsvereinbarungen können Anzeige- oder Zustimmungspflichten vorsehen.
  • Wettbewerb vermeiden: Überschneidungen mit dem Geschäft des Arbeitgebers frühzeitig klären. Direkte Konkurrenz kann eine Untersagung rechtfertigen.
  • Leistung sichern: Das Nebenunternehmen darf die Hauptbeschäftigung nicht beeinträchtigen. Überlastung wird auch dann zum Problem, wenn die zusätzliche Arbeit außerhalb der Bürozeiten stattfindet.
  • Arbeitszeit richtig einordnen: Bei mehreren Arbeitsverhältnissen werden Arbeitszeiten zusammengerechnet. Für eine tatsächlich selbstständige Nebentätigkeit gilt das Arbeitszeitgesetz dagegen grundsätzlich nicht unmittelbar.
  • Grenzen festhalten: Eine schriftliche Vereinbarung zu Tätigkeit und Umfang kann Missverständnissen vorbeugen. Bei wesentlichen Änderungen sollte erneut gesprochen werden.

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