EuGH-Urteil: Einschränkungen bei Kreditentscheidungen durch Schufa-Score

Der Wert der Wirtschaftsauskunftei dürfe nicht der einzige Faktor bei einer Entscheidung sein, mit Kunden Verträge abzuschließen, so das Urteil des Gerichts.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat ein wegweisendes Urteil gefällt: Unternehmen dürfen nicht ausschließlich auf Basis des automatisierten Schufa-Scores über den Abschluss von Verträgen mit Kunden entscheiden. Der Schufa-Score, eine automatisierte Einschätzung der Kreditwürdigkeit, darf nicht als alleiniges Entscheidungskriterium in der Kreditvergabe dienen.

Banken und Dienstleister wie Telekommunikationsfirmen oder Energieversorger nutzen üblicherweise Dienste wie die Schufa, um die Kreditwürdigkeit potenzieller Kunden zu bewerten. Die Schufa stellt dabei einen Score-Wert zur Verfügung, der die Zahlungsfähigkeit und -Zuverlässigkeit einer Person widerspiegeln soll.

Anlassfall in Deutschland

Anlass für das Verfahren vor dem EuGH war ein Fall aus Deutschland. Hier hatte eine Person, der ein Kredit verweigert wurde, von der Schufa gefordert, einen Eintrag zu löschen und Zugang zu ihren Daten zu erhalten. Die Schufa gab daraufhin den Score-Wert und Informationen zur Berechnung heraus, nicht aber die genaue Methodik. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden legte den Fall dem EuGH vor, um das Verhältnis zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu klären. Laut DSGVO dürfen rechtlich wirksame Entscheidungen über Menschen nicht ausschließlich auf automatisierter Datenverarbeitung basieren.

Die Luxemburger Richter urteilten, dass das Scoring-Verfahren der Schufa unter diese Regelung fällt und nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist. Kunden dürfen dem Schufa-Score keine entscheidende Rolle bei der Kreditvergabe zuschreiben. Jetzt liegt es am Verwaltungsgericht Wiesbaden zu prüfen, ob das deutsche Bundesdatenschutzgesetz eine gültige Ausnahme von diesem Verbot enthält, die mit der DSGVO vereinbar ist.

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